Technik

UNWUCHTOPTIMIERUNG
NANO-TECHNOLOGIE
FINISHBALANCEN
REIFENAUFSCHRIFTEN UND MEHR

 

 

UNWUCHTOPTIMIERUNG - wir haben den Dreh raus

Auswuchtgewichte von der Größe eines Schokoriegels haben an einem gut ausgewuchteten Rad nichts verloren.
Wir überprüfen die statische Unwucht von Reifen und Felge und drehen beide so gegeneinander, dass sie sich gegenseitig minimieren. Jetzt fehlt nur noch ein winziges Gewicht und die Unwucht ist weg.

Neuste Auswuchttechnik in der Komplettradproduktion: Die "Hofmann geodyna optima" erfasst während des Auswuchtvorgangs die Radgeometrie mittels Laser bis auf einen Zehntelmillimeter und errechnet die optimale Reifenposition auf der Felge.

 

 

NANO-TECHNOLOGIE - Oberflächenveredelung des 21. Jahrhunderts

Nanoprodukte sind intelligente, Schmutz abweisende, ultrafeine und atmungsaktive Beschichtungen. Kleinste Partikel verbinden sich bifunktionell mit der Oberfläche. Diese Nanobeschichtungen sind dauerhaft und nur mechanisch zerstörbar. Nach Außen bilden die Nanopartikel eine Antihaftwirkung durch Herabsetzung der Oberflächenspannung. Verschmutzungen können daher sehr einfach entfernt werden.

Wichtig ist die Haftung der Nanopartikel auf der Oberfläche. Die Voraussetzung für das Aufbringen einer Nanobeschichtung ist eine rückstandsfreie fett-, öl-, tensid-, und silikonfreie Oberfläche. Dies bedeutet in der Praxis, dass keine Rückstände die Haftung negativ beeinträchtigen dürfen. Aufgetragen werden Nanoschichten im Sprüh-, Roll-, Reib- und Tauchverfahren.

Wo lohnen sich Nanoversiegelungen? Überall dort, wo Oberflächen mechanischen Beanspruchungen und Verschmutzungen ausgesetzt sind: Autoscheiben, Karosserieflächen und Felgen.

Unsere Nanobeschichtungen sind atmungsaktiv, UV-stabil, temperaturbeständig, kratzfest, abriebfest und chemiebeständig. Nanobeschichtungen sind optisch nicht wahrnehmbar. Je nach Oberflächenstruktur müssen die Nanopartikel entsprechend „formuliert“ werden.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Hersteller: www.ita-merzig.de oder unter Telefon: 06861/9150175.

 

 

FINISHBALANCEN - die elektronische Probefahrt

Haben Sie das auch schonmal erlebt? Man hat Ihnen gerade vier neue Reifen montiert. Das Auswuchtgerät des Fachhändlers hat keine Unwucht mehr angezeigt. Sie fahren los und das Lenkrad vibriert bereits bei 80 km/h. Grund hierfür ist meist die unzureichende Zentrierung des Rades am Fahrzeug, bedingt durch Fertigungstoleranzen von Naben und Felgen.
Das „Finishbalancen“ dient der Erkennung dieser Toleranzen, indem man das aufgebockte Rad auf ca. 100 km/h beschleunigt und über einen Sensor die an der Nabe entstehenden Kräfte ermittelt.
Ein gut geschulter Mechaniker ist in der Lage, diese Nabenkräfte durch gezieltes Lösen und Wiederbefestigen des Rades zu eliminieren - ohne zusätzliches Gewicht. Der Rundlauf ist nun perfekt.

Finishbalancen: Nur mittels Feinwuchten am Auto lassen sich letzte Fahrwerksunruhen eliminieren.

Übrigens: Durch schlechte Radzentrierung verursachte Unwuchten machen sich nicht unbedingt durch Vibrationen bemerkbar. Messungen haben gezeigt, dass je nach Art der Aufhängung statische Unwuchten von bis zu 15 Gramm vom Fahrer nicht zwangsläufig bemerkt werden müssen. Trotzdem unterliegen Bauteile, wie Radlager und auch die Reifen einer erheblichen Belastung.

Die „elektronische Probefahrt“ ist somit kein Luxus.

 

obenzwei

REIFENAUFSCHRIFTEN UND MEHR

1. Alter von Reifen
2. Auswuchten
3. Fabrikatsbindung
4. Geschwindigkeitsindex / Speed-Index
5. Kennzeichnung / Reifenaufschriften
6. Reifen, Rad-/Reifensysteme mit Notlaufeigenschaften und Luftdruck-Kontrollsysteme
7. Tragfähigkeit/Load-Index

 

1. Alter von Reifen
Wie lange darf ein ungebrauchtes Produkt eigentlich als Neuware verkauft werden? Eine interessante Frage, die in vielen Branchen nicht eindeutig beantwortet werden kann. Beim Kauf eines Joghurts weiß der aufgeklärte Verbraucher sofort: Finger weg, wenn das aufgedruckte Mindethaltbarkeitsdatum um mehr als die persönliche Toleranzgrenze überschritten ist. Wie ist es aber zum Beispiel um die "Verfallbarkeit" eines Autoreifens bestellt?

Eine vom Wirtschaftsverband der Deutschen Kautschukindustrie herausgegebene Leitlinie zu Pkw-Reifen sagt hierzu: "Reifen altern aufgrund physikalischer und chemischer Prozesse. Das gilt auch für nicht oder wenig benutzte Reifen. Um diesem Prozess entgegenzuwirken, werden den Mischungen Substanzen beigegeben, die leistungsmindernde chemische Reaktionen mit Sauerstoff und Ozon verhindern. Damit ist gewährleistet, dass auch ein mehrere Jahre sachgemäß gelagerter Reifen der Spezifikation eines Neureifens entspricht und in seiner Verwendungstauglichkeit nicht beeinträchtigt ist."

Auf Initiative und unter Federführung des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) haben im September 2001 maßgebliche Vertreter der deutschen Reifenindustrie ein klares gemeinsames Statement zu der in der Vergangenheit oft diskutierten und immer wieder unterschiedlich interpretierten Frage erarbeitet, wie lang der "mehrere Jahre" umfassende Zeitraum im Sinne dieser Leitlinie maximal sein darf. Die Unternehmen Bridgestone/Firestone, Continental, Dunlop, Goodyear, Michelin und Pirelli geben Kfz-Haltern wie Reifenhändlern einhellig die Empfehlung: Achten Sie darauf, dass bei Kauf/Verkauf von Pkw-Reifen das Produktionsdatum nicht länger als fünf Jahre zurück liegt! Das heißt im Umkehrschluss, dass ein ungebrauchter Reifen - sachgemäße Lagerung natürlich vorausgesetzt - bis zu fünf Jahre ab Produktionsdatum noch als neuwertig gilt und insofern auch als Neureifen verkauft werden darf.

Zwar schließt dieses Grundsatz-Statement nicht aus, dass bei hinreichender Kenntnis der Einsatzbedingungen auch Reifen montiert werden können, die beim Ersteinsatz älter als fünf Jahre sind. Dennoch haben nun sowohl Reifenhandel als auch Verbraucher erheblich größere Rechtssicherheit - denn wer sonst als die Hersteller selbst hätte unter Berücksichtigung der Gewährleistungs- und Produkthaftungsgesetze eindeutige und damit im Sinne dieser Gesetze gültige Aussagen machen können?
    
Das Produktionsdatum der Reifen "verrät" übrigens die in die Seitenwand des Reifens eingeprägte vierstellige DOT-Nummer. Steht hier hinter "DOT" und den zwei darauf folgenden vierstelligen Buchstabenkombinationen zum Beispiel eine 2200, bedeutet dies, dass der Reifen in der 22. Kalenderwoche des Jahres 00 (sprich: 2000) gefertigt wurde.

Unabhängig vom Herstelldatum beginnt die gesetzliche Gewährleistungspflicht übrigens grundsätzlich erst mit dem Kauf des Reifens zu laufen!

Doch nicht nur beim Kauf von Neureifen empfiehlt sich der Blick auf den Jahrgang. Verantwortungsbewusste Autofahrer sollten auch ihre gebrauchten Pneus von Zeit zu Zeit einer Alterskontrolle unterwerfen. Hier empfiehlt nämlich die Industrie: nach zehn Jahren sollte Schluss sein! Pkw-Reifen, die älter sind, sollten grundsätzlich nur noch benutzt werden, wenn sie vorher ständig unter normalen Bedingungen im Einsatz waren. Und sie sollten auch nicht mehr umgesteckt, sondern nur noch im laufenden Betrieb abgefahren werden.

Die Zehn-Jahres-Regel gilt allerdings nur für Pkw. Reifen an Wohnwagen, Anhängern oder anderen sogenannten Standfahrzeugen, die unter Druck bzw. einer dauernden Belastung nicht regelmäßig bewegt werden, altern schneller. Grundsätzlich gilt hier: Nach längeren Standzeiten und vor Reisen müssen Reifen und Ersatzrad auf Funktionstauglichkeit geprüft werden. Für Gespanne/Kombinationen aus Pkw (oder anderen mehrspurigen Kraftfahrzeugen mit zulässigem Gesamtgewicht bis zu 3,5 t) mit Anhänger, die nach § 18 StVO eine 100 km/h-Zulassung besitzen, schreibt der Gesetzgeber als Höchstalter für die Reifen des Anhängers bindend sechs Jahre vor. Der BRV empfiehlt, auch Reifen an anderen Fahrzeugen der Kategorie "Standfahrzeuge" sowie Ersatzreifen nach sechs, spätestens jedoch nach acht Jahren auf jeden Fall zu ersetzen.

Autofahrer, die sich bezüglich des Alters und Zustandes ihrer Reifen nicht auf den eigenen Augenschein verlassen, sondern wirklich auf Nummer Sicher gehen wollen, sollten ihren fahrbaren Untersatz regelmäßig vom Reifenspezialisten checken lassen. Auch für die Überwinterung der Sommerbereifung bzw. den "Sommerschlaf" der Winterreifen empfiehlt sich die Inanspruchnahme des Fachmanns. Denn die professionell organisierten Reifenlagerung, die der Reifenfachhandel gegen eine vergleichsweise geringe Gebühr als Service anbietet, sichert nicht nur optimale Lebensdauer der Pneus. Die mit dem Lagerservice verbundene Reifenprüfung durch den Profi gewährleistet zudem, dass nur einwandfreie Reifen die Chance haben, beim nächsten Saisonstart wieder zum Einsatz zu kommen.

 

2. Auswuchten
Zur ordnungsgemäßen Montage von Reifen gehört auch das Auswuchten. Eine Unwucht am Reifen von 10 g wirkt durch die Fliehkraft im Fahrbetrieb bei 100 km/h immerhin wie 2,5 kg. Erstes Anzeichen für eine Unwucht ist zumeist ein Flattern des Lenkrades bei höheren Geschwindigkeiten.

Man unterscheidet zwei Arten des Auswuchtens:
Stationäres Wuchten:
Beim stationären Wuchten werden die Räder auf eine Auswuchtmaschine gespannt und in Rotation versetzt. Auf diese Art können ungleiche Masseverteilungen von Reifen und Felge festgestellt werden. Man spricht von einer statischen Unwucht, wenn das Rad eine schwere Seite hat. Zwei schwere Seiten, die sich an der Innen- und an der Außenseite des Rades befinden, werden als dynamische Unwucht bezeichnet. Diese Unwuchten werden individuell durch Gewichte ausgeglichen, die am Rad befestigt werden.
    
Elektronisches Feinwuchten am Fahrzeug:
Auch wenn bereits stationär ausgewuchtet wurde, kann ein laufruhiges Rad nach der Montage auf das Fahrzeug erneut eine Unwucht aufweisen. Das liegt daran, dass das statische und dynamische Auswuchten nur am Rad stattfindet. Beim elektronischen Feinwuchten werden das Rad und die Radaufnahme als Einheit betrachtet. Fertigungstoleranzen der Fahrzeugnabe, Restunwuchten der Nabe und Unwuchten in der Bremstrommel bzw. Bremsscheibe werden dabei in den Auswuchtvorgang mit einbezogen.

 

3. Fabrikatsbindung
Bis Februar 2000 waren in vielen Kfz-Scheinen neben den zugelassenen Rad-/Reifenkombinationen auch klare Vorgaben über die zu verwendenden Marken festgelegt, d.h. Autofahrer und auch Reifenhandel waren gezwungen bestimmte Reifenfabrikate zu montieren, auch wenn es vielleicht in der gleichen Dimension und Güte bessere oder preiswertere Modelle gegeben hätte.

Diese sogenannte Fabrikatsbindung wurde vom Bundesverkehrsministerium aufgehoben. Durch diese Aufhebung haben die im Fahrzeugschein ggf. enthaltenen Eintragungen keine direkte Rechtswirksamkeit mehr, sie sind nur noch als Empfehlung anzusehen.

Dies bedeutet aber auch mehr Verantwortung für den -Fahrzeughalter/führer gemäß Straßenverkehrszulassungs-Ordnung.
    
Danach ist er verpflichtet, für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges zu sorgen und somit auch verantwortlich dafür, dass bei der Verwendung von Reifen unter Beachtung der im Fahrzeugschein angegebenen Größenbezeichnungen keine Sicherheitsprobleme entstehen.

Nur im Hochgeschwindigkeitsbereich sollte man sich weiterhin an die im Fahrzeugschein eingetragenen Fabrikatsempfehlungen halten. Dieser Hochgeschwindigkeitsbereich beginnt beim Geschwindigkeitsindex V und betrifft besonders W-, Y- und ZR-Reifen.

Auch bei für den Straßenverkehr zugelassenen Sportautos, wie z.B. Porsche, Ferrari oder Corvette, wird empfohlen, den Eintragungen in den Fahrzeugpapieren bzw. den Empfehlungen der Automobilhersteller unbedingt Folge zu leisten.

 

4. Geschwindigkeitsindex / Speed-Index
Die Kennzeichnung auf der Flanke jedes Reifens enthält unter anderem auch einen Buchstaben, der Aufschluss gibt über die zulässige Höchstgeschwindigkeit, für die dieser Reifen geeignet ist.

Beispiel:
195/65 R 15 H — das H steht für "bis 210 km/h".
    
Am häufigsten findet man im Pkw-Reifensegment die folgenden Buchstaben für den Speed-Index:
Q = 160 km/h
R = 170 km/h
S = 180 km/h
T = 190 km/h
H = 210 km/h
V = 240 km/h
W = 270 km/h
Y = 300 km/h
ZR = über 240 km/h
          
Welche Reifen für Ihr Fahrzeug zugelassen sind, steht im Fahrzeugschein.

 

5. Kennzeichnung / Reifenaufschriften
Die gesetzlichen Regelungen sind in § 36 StVZO sowie der "Richtlinie für eine einheitliche Reifenkennzeichnung" festgelegt.
Dort heißt es:
Reifen, gemeint sind Luftreifen für Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, müssen außer der Fabrik- oder Handelsmarke folgende Aufschriften tragen:

• Reifennennbreite
• Nennquerschnittsverhältnis
• Reifenbauart
• Felgennenndurchmesser
• Tragfähigkeitskennzahl(en)
• Symbol(e) der Geschwindigkeitskategorie
• falls zutreffend: TUBELESS, M+S (M&S, M.S.), REINFORCED
• Herstellungsdatum (dreistellig, die ersten zwei Ziffern geben die Herstellungswoche, die dritte Ziffer das Herstellungsjahr an).

Beispiel: 225/60 R 15 96 W

• 225 Breite des Reifens in mm
• 60 Verhältnis Höhe zu Breite des Reifens in Prozent
• R Kennzeichnung der Bauart (radial)
• 15 Felgendurchmesser in Zoll
• 96 Kennzahl für die Tragfähigkeit des Reifens
• W Kennzeichnung für die Geschwindigkeitsklasse (W = 270 km/h)

Die Fertigungswoche, das Fertigungsjahr und damit das Alter des Reifens ist aus der Beschriftung, die mit den Buchstaben "DOT" beginnt, ersichtlich (DOT steht übrigens für Department of Transport, d.h., dass damit die Erfüllung des USA-Gesetzes FMVSS 119 bestätigt wird).

Bis zum Herstellungsjahr 1999 steht hinter "DOT" und den zwei darauf folgenden vierstelligen Buchstabenkombinationen die dreistellige DOT-Nummer. Die beiden ersten Ziffern geben dabei die Produktionswoche an, die letzte Ziffer das Produktionsjahr. 434 bedeutet also z.B., dass der Reifen in der 43. Kalenderwoche 1994 hergestellt wurde. Zur Unterscheidung der Jahresangabe haben die meisten Reifenhersteller für den Herstellungszeitraum 1990-1999 zusätzlich ein Dreieck hinter der DOT-Nummer angebracht.

Ab 2000 ist die DOT-Nummer vierstellig anzugeben, die beiden ersten Ziffern geben dabei wiederum die Produktionswoche an, die letzten beiden Ziffern das Produktionsjahr. 0100 bedeutet dementsprechend z.B., dass der Reifen in der 1.Kalenderwoche 2000 hergestellt wurde.
Winter- und Ganzjahresreifen sind zusätzlich noch durch die Bezeichnung "M+S" gekennzeichnet.

Runderneuerte Reifen müssen entsprechend mit der Aufschrift "runderneuert", "retread" oder "retreaded" gekennzeichnet sein. Das Erneuerungsdatum ist analog dem Herstellungsdatum anzugeben.

Darüber hinaus finden sich auf einigen Reifen weitere Kennzeichnungen, z.B. "rotation" — diese Reifen sind laufrichtungsgebunden E-Nummer, z.B. E4. Dieses Zeichen ist ein Genehmigungszeichen. Reifen mit dieser Kennzeichnung erfüllen die europäischen Richtlinien, die Zahl steht für das Land, in dem die Prüfung durchgeführt wurde, hier 4 = Niederlande. Seit dem 1. Oktober 1998 produzierte, müssen diese E-Markierung aufweisen. Montierte Reifen, die eine entsprechende Kennzeichnung nicht besitzen, führen zum Erlöschen der Allgemeinen Betriebserlaubnis des Fahrzeugs!

Welche Reifen für Ihr Fahrzeug zugelassen sind, steht im Fahrzeugschein.

 

6. Reifen, Rad- / Reifensysteme mit Notlaufeigenschaften und Luftdruck-Kontrollsyteme
Diese "Sicherheitswächter" rücken - nicht zuletzt durch die zunehmende Zahl an Fahrzeugtypen und -modellen, die serienmäßig mit solchen Sicherheits-Features ausgestattet sind - mehr und mehr in das Blickfeld der Öffentlichkeit.

Während Luftdruck-Kontrollsysteme bei Fahrzeugbetrieb permanent den Reifendruck überprüfen und bei Abweichungen vom eingespeicherten Sollwert Alarm geben, sollen Reifen bzw. Rad-/Reifensysteme mit Notlaufeigenschaften maximale Sicherheit im Fall einer Reifenpanne garantieren und zudem das Mitführen eines Reserverades entbehrlich machen.

Bis zu 200 km können die pannensicheren Reifen mit vorgeschriebener Maximalgeschwindigkeit von 80 km/h bis zur nächsten Werkstatt rollen. Kein Reifenwechsel am Pannenort mehr, mehr Platz im Kofferraum, geringere Benzinkosten infolge Gewichtsersparnis - so die Argumente pro Notlauf-System.
    
Kehrseite der modernen Technik: Hoch komplizierte Elektronik zeichnet diese neuen Sicherheitswächter aus, so dass für Pflege und Wartung unbedingt der Weg zum Spezialisten gemacht werden muss.

Der BRV informiert seine Mitglieder regelmäßig über den aktuellen Stand der Marktentwicklung bei diesen Systemen und sorgt mit schriftlichen Dokumentationen sowie Montage-Fortbildungsangeboten dafür, dass das erforderliche Spezialwissen in seinen Mitgliedsunternehmen stets auf der Höhe der Zeit ist.

Wer wissen möchte, ob auch sein Fahrzeug mit einem Reifen, Rad-/Reifensystem mit Notlaufeigenschaften und/oder Luftdruck-Kontrollsystem ausgestattet oder nachrüstbar ist, kann hier die aktuelle Übersicht (Word-Dokument 1.3 MB) abrufen.

 

7. Tragfähigkeit/Load-Index
Die zulässige maximale Tragfähigkeit eines Reifens ist verschlüsselt an der Reifenkennzeichnung abzulesen.

Beispiel: 195/65 R 15 91 H
"91" steht für 615 kg

Reifenfülldruck, Tragfähigkeits- und Speedindex stehen immer in direkter Beziehung. Die Tragfähigkeit eines Reifens steigt mit dem Fülldruck und/oder einer reduzierten Geschwindigkeit.
    
Die Dachlasten des Pkws und Stützlasten des Anhängers sind dringend zu beachten. Extrem gefährlich für Reifen ist das Auftreten eines oder mehrerer der folgenden Kriterien:
• Überschreiten der zulässigen Traglast
• zu geringer Luftdruck
• hohe Geschwindigkeit
• hohe Außentemperaturen

Es ist daher wichtig, das Fahrzeug nicht zu überladen. Bei Urlaubsfahrten mit voller Beladung sollte der Luftdruck auf den angegeben Höchstwert eingestellt werden (siehe Betriebsanleitung).

Welche Reifen für Ihr Fahrzeug zugelassen sind, steht im Fahrzeugschein.

 

Wenn Sie noch mehr Fachwissen nachschauen möchten, besuchen Sie doch den Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (kurz BRV) auf seiner Website.